Allgemeine Geschäftsbedingungen Vendcult GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich
Allen Lieferungen und Leistungen von Vendcult GmbH & Co.KG liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden sind nicht wirksam. Zusätze, Änderungen oder Modifikationen sind nur wirksam wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Die mündliche oder schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot. Vendcult GmbH & Co.KG kann dieses Angebot durch die schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware bzw. Erbringung der in Auftrag gegebenen Leistung annehmen.
§ 3 Informationen
Beschreibungen, Zeichnungen, Spezifikationen und sonstige von Vendcult in Katalogen, Preislisten, Internet-Publikationen und sonstigen Unterlagen angegebene Einzelheiten sind nur dann verbindlich, wenn von Vendcult speziell schriftlich bestätigt wurde, dass diese Angaben für die gelieferte Ware gelten.
Sollten sich vom Kunden an Vendcult zur Vorbereitung eines Angebotes weitergegebene Informationen und/oder Daten als unzulänglich oder falsch herausstellen, behält sich Vendcult das Recht vor, das Angebot zu modifizieren und falls zutreffend den veranschlagten Preis zur Abdeckung zusätzlich entstehender Kosten anzupassen.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde wird Vendcult GmbH & Co.KG unverzüglich mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen erforderlich sind. Der Kunde wird namentlich rechtzeitig einen für die Erteilung verbindlicher Angaben zu organisatorischen Fragen zuständigen Gesprächspartner benennen. Änderungen der Hardwarekonfiguration oder des Betriebssystems hat der Kunde Vendcult GmbH & Co.KG unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde trägt den Mehraufwand, der Vendcult GmbH & Co.KG dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger oder später berichtigter Angaben des Kunden wiederholt werden müssen.
Der Kunde sorgt dafür, dass spätestens zum Zeitpunkt der Produkt/Programmübergabe fachkundiges, in der Bedienung der Geräte geschultes Personal zur Verfügung steht.
§ 5 Nutzungsumfang für Software
Vendcult GmbH & Co.KG räumt dem Kunden das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht ein, die von Vendcult GmbH & Co.KG überlassenen Programme nebst Programmunterlagen selbst zu nutzen. Diese Programme dürfen weder kopiert noch anderen zur Nutzung überlassen werden. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Kunde in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
§ 6 Preise
Es gelten die im Bestellschein und der Auftragsbestätigung genannten Preise. Stellt sich bei den Kundenspezifischen Systemanpassungs-arbeiten heraus, dass die Preise infolge fehlerhafter Angaben des Kunden zu niedrig bemessen sind, hat Vendcult GmbH & Co.KG das Recht, Nachforderungen zu stellen.
Werden beispielsweise durch Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Satzungen, Änderungen des Tarif- oder Transportrechts oder infolge der europäischen Währungsunion Programmanpassungen notwendig, gehen die daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden.
Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Vendcult GmbH & Co.KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen, mindestens jedoch die gesetzlichen Verzugszinsen.
Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so kann Vendcult GmbH & Co.KG unbeschadet vorstehender Rechte dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass sie nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist Vendcult GmbH & Co.KG berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Käufer mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt worden ist.
Gegen die Ansprüche von Vendcult GmbH & Co.KG kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Bei Vereinbarung einer Teilzahlung berechtigen auftretende Mängel nicht zur Zurückbehaltung fälliger Zahlungen.
Vendcult behält sich das Recht vor, Preise ohne Vorankündigung zu ändern. Die Lieferung und Fakturierung von Waren erfolgt nach dem zum Liefertermin gültigen Preisen, es sei denn, in dem Angebot wurden ausdrücklich andere Bedingungen vermerkt. Von Vendcult veranschlagte Preise gelten für die im Angebot aufgeführten Mengen und vereinbarten Bedingungen und unterliegen im Fall der Mengenänderung oder Ergänzung der Bedingungen einer möglichen Anpassung.
Alle Preisangaben sind ohne Mehrwertsteuer, die in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich berechnet wird.
§ 7 Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Vendcult GmbH & Co.KG die Kosten des Versands übernommen hat. Nimmt Vendcult GmbH & Co.KG den Versand mit eigenen Transportmitteln vor, geht die Gefahr mit Abgang aus dem Lager von Vendcult GmbH & Co.KG auf den Kunden über. Ist die Ware versandbereit oder abholbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abholung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Kunden über. Vendcult GmbH & Co.KG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lieferung im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.
§ 8 Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung.
Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt, namentlich die von Vendcult GmbH & Co.KG erbetenen Informationen erteilt und seine Zahlungspflichten einhält. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so werden die Fristen angemessen, mindestens aber um den Zeitraum der Verzögerung, verlängert.
Vendcult verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen die Produkte rechtzeitig und gemäß vereinbarter Bedingungen zu liefern. Jedoch sind alle Datums- und Zeitangaben für Lieferung und Leistung (auch wenn sie bestätigt wurden) als Schätzung zu betrachten und Vendcult übernimmt keinerlei Haftung für Nichterfolgen oder Verspätung von Lieferung und Leistung bzw. für daraus resultierende etwaige Verluste oder Schäden. Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit von Vendcult GmbH & Co.KG.
§ 9 Gewährleistung
Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Programmen und/ oder Produkten nicht ausgeschlossen werden können.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate nach Lieferung der Produkte und Überlassung der jeweiligen Programme bzw. nach Vornahme der jeweiligen Programmerweiterung oder der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistung. Der Mangel ist vom Kunden umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Kenntniserlangung vom Mangel schriftlich geltend zu machen.
Vendcult GmbH & Co.KG behebt innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos Produkt- und/oder Programmmängel durch Reparatur in der jeweils zuständigen Niederlassung oder Remote im Falle von Software. Der Kunde muss diesen Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich in nachvollziehbarer Form mitteilen. Bei der Beseitigung des Mangels ist Vendcult GmbH & Co.KG verpflichtet, alle zum Zweck der Beseitigung des am Vertragsgegenstand aufgetretenen Mangels erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit diese nicht Arbeitszeitaufwendungen vor Ort beim Kunden und Reisekosten betreffen
Kann bei einer Überprüfung ein von Vendcult GmbH & Co.KG zu verantwortender Mangel nicht festgestellt werden, so trägt die Kosten dieser Überprüfung der Kunde. Dies gilt namentlich bei fehlerhaften Gebrauch der Produkte/ Programme oder Vorliegen sonstiger von Vendcult GmbH & Co.KG nicht zu vertretender Störungen.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung oder fehlerhafter Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte entstanden sind. Die Gewährleistung entfällt ferner für solche Produkte/Programme oder Programmteile, die vom Kunden selbst geändert, erweitert oder mit anderen Ausrüstungsgegenständen und Materialien kombiniert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass solche Änderungen oder Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind.
Für Verschleissteile gelten ausschliesslich die Gewährleistungsbedingungen der jeweiligen Vorlieferanten.
Vendcult GmbH & Co.KG kann seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung auch dadurch nachkommen, das er dem Kunden neue oder vergleichbare Produkt-/Programmversion zur Verfügung stellt.
Der Kunde ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist.
Über vorstehende Ansprüche, hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Vertragsgegenstand selbst entstanden sind, wie beispielsweise Verlust oder fehlerhafte Verarbeitung von Daten sowie Schadensersatz-Ansprüche wegen entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden sind ausgeschlossen.
Vorstehende Beschränkung der Gewährleistung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
§ 10 Haftung
Vendcult GmbH & Co.KG haftet für von ihm zu vertretende Schäden insgesamt bis zur Höhe der laufenden Gebühren von 12 Monaten oder der Einmalgebühr des DV-Programms oder Programmmoduls, das Gegenstand des Anspruchs ist oder den Schaden unmittelbar verursacht hat. Maßgebend sind die bei der Entstehung des Anspruchs geltenden Gebühren ohne Umsatzsteuer.
Vendcult GmbH & Co.KG haftet nicht für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss sowie für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, mittelbare Schäden und Folgeschäden und für Schäden aus Ansprüchen aus Verletzung von Schutzrechten Dritter.
Dem Kunden obliegt im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht die regelmäßige Datensicherung sowohl der genutzten Programmstände, als auch der individuellen Systemeinstellungen und der laufenden Nutzerdaten.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Vendcult GmbH & Co.KG nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.
Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, sowie für Personenschäden und Schäden durch die Verletzung von Urheberrechten Dritter.
§ 11 Abnahme
Die Produkte/Programme gelten vier Wochen nach Mitteilung der Installation als abgenommen, wenn der Kunde bis dahin schriftlich keinen Fehler geltend gemacht hat, der die Nutzbarkeit der Produkte/ Programme erheblich einschränkt.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Vendcult GmbH & Co.KG behält sich das Eigentum an den dem Kunden gelieferten Produkten/Programmen vor bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Kunden entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor, bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Vendcult GmbH & Co.KG unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von Vendcult GmbH & Co.KG hinzuweisen.
lm kaufmännischen Verkehr steht dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zu. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Vendcult GmbH & Co.KG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 13 Spesen und Fahrtkosten
Generell gelten die jeweils aktuellen Verrechnungssätze, die in den Angeboten oder Auftragsbestätigungen dem Kunden ausgewiesen werden. Anfallende Übernachtungskosten trägt der Kunde.
§ 14 Verjährung
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der gelieferten Ware-gleich aus welchem Rechtsgrund-beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 479 Abs. 1 BGB oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die im vorstehenden S. 2 ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.
Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen den Auftragnehmer bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 1 S. 1.
Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten jedoch mit folgender Maßgabe:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, in den Fällen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistungen mit der Abnahme.
Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 15 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Soweit rechtlich zulässig, ist als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten Hamburg vereinbart.
§ 16 Schriftform-Erfordernis
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung von Verträgen oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung der Schriftformklausel.
Durch eine von diesen Geschäftsbedingungen oder vom Vertrag abweichende Übung werden Rechte und Pflichten nicht begründet.
§ 17 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 18 Sonstiges
1. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von Vendcult GmbH & Co. KG gelten nur insoweit, als Vendcult GmbH & Co. KG deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen von Verträgen oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen oder dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages, der Vereinbarung oder dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen sind durch die Bestimmungen zu ersetzen, die in wirksamer Weise dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommen.